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Plausibilitätsprüfungen

Plausibilitätsprüfungen kommen immer dann zur Anwendung, wenn Meinungsverschiedenheiten bzw. Unklarheiten zur Schadenverursachung, zum Schadenausmaß, zur Schadenhergangsschilderung oder bei überlagerten Altschäden bestehen.

Durch unsere langjährige Tätigkeit können wir auf diverse Vergleichsfälle und Versuchsdurchführungen zurückgreifen. Auch für diesen Bereich verfügen unsere Gutachter über moderne Technik wie Rekonstruktionsprogramme und Bildbearbeitungsprogramme, z.B. für die Bildüberlagerung zweier beschädigter Fahrzeuge.